Ihre Anwaltskanzlei in Ketsch
persönlich • schnell • flexibel

Kosten und Gebühren

Kostenlose Ersteinschätzung

In rechtlichen Angelegenheiten steht man zu Beginn meist vor der Frage, ob es nicht besser wäre, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die erste Einschätzung zu dieser Frage erhalten Sie bei mir kostenlos. Dabei kann ich Ihnen auch gleichzeitig die bei einer Beauftragung anfallenden Kosten erläutern. Dank des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind die Rechtsanwaltsgebühren eindeutig und transparent geregelt. 

Einen Gebührenrechner finden Sie z.B. unter https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie sich um nichts weiter kümmern. Ich übernehme die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer und kläre zu Beginn, ob Ihre rechtliche Angelegenheit vom Versicherungsschutz umfasst ist (Deckungszusage).

Erstberatung

Bitte beachten Sie, dass die kostenlose Ersteinschätzung noch keine vollumfängliche Erstberatung darstellt. Für die ausführliche rechtliche Beratung in Ihrer Angelegenheit fällt grundsätzlich eine Erstberatungsgebühr an, die Obergrenze beträgt hier 190,00 EUR zzgl. MwSt. Die Höhe der Erstberatungsgebühr hängt vom geschilderten Sachverhalt und der Komplexität der zu erörternden Rechtsfragen ab.

Weitere Beauftragung

Sollten nach der Erstberatung weitere Maßnahmen erforderlich und von Ihnen gewünscht sein, richten sich die Gebühren, soweit kein Pauschalhonorar vereinbart wird, abhängig vom Gegenstands- bzw. Streitwert nach dem RVG.

Beratung- und Prozesskostenhilfe

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ - so steht es in Art.3 des Grundgesetzes. Sollte Ihr Einkommen für eine anwaltliche Beratung nicht ausreichen, haben Sie die Möglichkeit, auf staatliche Unterstützung zurückgreifen zu können. Es handelt sich dabei um die sog. Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe. 
Für beratende sowie außergerichtliche Tätigkeiten ist ein sog. Beratungshilfeschein notwendig, den Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen können.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Antrag_auf_Bewilligung_von_Beratungshilfe.pdf?__blob=publicationFile

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, können die Kosten über die Prozesskostenhilfe gezahlt werden.

https://justizportal.justiz-bw.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/Zentrale%20Inhalte/Formulare%20und%20Hinweisbl%c3%a4tter/Verfahrenshilfen/Prozesskostenhilfe%20Antrag.pdf 

https://amtsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/amtsgericht%20stuttgart/Dateiablage%20nach%20Migration/Hinweisblatt%20PKH_VKH%20g%c3%bcltig%20ab%2022.01.2014.pdf




 

 

 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Instagram