Zum Verkehrsrecht gehören das Verkehrsstrafrecht, das Bußgeldrecht sowie das Verkehrsverwaltungsrecht.
Die häufigsten Fallgruppen in diesem Bereich sind:
Das wissen viele nicht: Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sein, d.h. ohne dass Sie eine Mitschuld trifft, haben Sie keinerlei Kosten zu befürchten. Die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners muss die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen. Daher empfiehlt es sich immer, bei einem unverschuldeten Unfall sofort Ihren Rechtsanwalt zu kontaktieren, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.